AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die CS-Lasertag & Airsoft Augsburg Arena Augsburg vertreten durch den Einzelunternehmer Christian Spaar (nachfolgend „CS-LAA“ genannt), hinsichtlich der Nutzungsbedingungen auch für die Zufahrten, Parkplätze und Eingangsbereiche und sind für jeden Nutzer, Gast oder Besucher (nachfolgend „Besucher“ genannt) bindend.
Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Reservieren und Buchen
Reservieren
Die CS-LAA können in der Regel nicht ohne vorherige Reservierungen genutzt werden. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Angebotes der CS-LAA.
Reservierungen sind telefonisch, per E-Mail oder über die Homepage möglich.
Eine verbindliche Reservierung kommt durch eine Auswahl der gewünschten Spielzeit, die Eingabe des Namens, der Adresse, der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse zustande.
Bezahlung
Zahlung vor Ort:
Vor Ort wird Barzahlung, sowie EC- und Kreditkartenzahlung (VISA/MASTERCARD) akzeptiert. American Express wird nicht akzeptiert.
Gutscheine/Tickets für Specials (Online-Bestellung):
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Kein Widerrufsrecht
Gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht bei der Online-Buchung von Spielzeiten in der Arena von CS-LAA kein Widerrufsrecht für Verbraucher, d. h. der bestehende Vertrag kann vom Kunden nicht widerrufen werden.
Stornobedingungen
Eine optimale Ausnutzung und Steuerung unserer Kapazitäten, ist für uns aus wirtschaftlichen Gründen wichtig und damit unverzichtbar. Wir sind uns aber bewusst, dass Sie zum Zeitpunkt der Buchung nicht in die Zukunft schauen können und es immer zu ungeplanten Änderungen nach Reservierung, oder auch am Veranstaltungstag, kommen kann.
Bei Vorauszahlung erfolgt eine berechtigte Rückerstattung des Geldbetrags, frühestens drei Tage, spätestens 14 Tage nach Veranstaltungstermin. Geldbeträge werden analog der Bezahlmethode erstattet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Hinweise und Regelungen:
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Eine einmalige Terminverschiebung bis zu 72 Stunden vor Terminbeginn zu gleichen Bedingungen ist möglich und gebührenfrei.
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Eine Terminverschiebung unter 72 Stunden vor Terminbeginn ist unter den Bedingungen nicht möglich.
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Stornierungen und Verringerungen der Personenzahl sind bis zu 72 Stunden vor Terminbeginn gebührenfrei.
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Bei Stornierung (gesamte Buchung) unter 72 Stunden vor Terminbeginn wird die geleistete Anzahlung einbehalten.
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Bei Verringerung der Personenanzahl unter 72 Stunden, werden 100% des auf die nichterschienenen Personen entfallenden Wertes in Rechnung gestellt.
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Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag ohne vorherige Stornierung werden 100% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
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Erweiterungen/Aufstockungen der Personenzahl sind jederzeit und ohne gesonderten Aufpreis möglich, sofern es die Kapazitäten zulassen. Wir bitten in ihrem Interesse um rechtzeitige Mitteilung.
Gutscheine und Aktionen
Die beabsichtigte Inanspruchnahme von Gutscheinen und Aktionen ist beim Eintreffen an der Kasse vor Bezahlung dem Personal der CS-LAA anzuzeigen. Pro Kalendertag kann nur ein Gutschein pro Person eingelöst werden. Zwei oder mehrere Aktionen können nicht miteinander kombiniert werden.
Gutscheine aller Art können nur gegen Teilnahme an den Angeboten der CS-LAA eingelöst werden. Eine Erstattung in Geldwert ist ausgeschlossen.
Sonstiges
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Gerichtsstand ist der Sitz der jeweiligen Betreiber der CS-LAA (s. Impressum). Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Nutzung der Arena
Allgemeine Nutzungsbedingungen LaserTag:
Der Zutritt zur LaserTag Arena der CS-LAA und die Teilnahme am LaserTag- und Airsoftspiel ist wie folgt geregelt:
Lasertag – Personen ab 18 Jahren
Airsoft – Personen ab 18 Jahren
Mitarbeiter der CS-LAA sind berechtigt durch geeignete Maßnahmen das Mindestalter der betreffenden zu überprüfen.
Der Besucher erklärt durch seine Teilnahme, dass er körperlich und geistig in guter Verfassung ist und wissentlich keinerlei gesundheitlichen Einschränkungen unterliegt, sowie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Die CS-LAA weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Aktivitäten in der CS-LAA mit körperlichen und geistigen Anstrengungen sowie Stress verbunden sind und dass Licht- und Toneffekte eingesetzt werden. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen (beispielhaft Epilepsie, Angstzuständen, Herzschrittmacher u.ä.) sollten daher vor Nutzung der CS-LAA unbedingt ihren Arzt konsultieren und müssen ohne Aufforderung vor Nutzung ein ärztliches Attest vorlegen.
Allgemeine Nutzungsbedingungen:
Sicherheits- und Nutzungseinweisung
Eine Teilnahme an den Angeboten der CS-LAA setzt eine Sicherheits- und Nutzungsanweisung durch die Mitarbeiter der CS-LAA voraus. Eine verspätete Ankunft berechtigt nicht zum Wertausgleich oder Verlängerung. Dies gilt im Übrigen auch für eine freiwillig vorzeitige Beendigung der Teilnahme eines Besuchers im Rahmen der Angebote der CS-LAA.
Ausübung des Hausrechts/Folgen von Fehlverhalten
Die Mitarbeiter und Bevollmächtigten der CS-LAA üben das Hausrecht aus. Im Falle der Nichtbeachtung einer oder mehrerer der hier aufgeführten Punkte, oder bei generell unzulässigem Verhalten durch einen oder mehrerer Spieler ist die CS-LAA berechtigt, einen oder mehrere Spieler der CS-LAA zu verweisen, sowie, wenn aus sicherheitstechnischen Gründen nötig, die CS-LAA zu räumen und ggf. den Betrieb zu unterbrechen oder gänzlich einzustellen.
Die Spielregeln, Sicherheitseinweisungen und Nutzenanweisungen sowie die Hausordnung sind zwingend zu beachten. Sämtlichen Anweisungen des Personals ist umgehend Folge zu leisten. Jeglicher Körperkontakt, wie z.B. Schlagen, Schubsen, Berührungen der Ausrüstung eines anderen Besuchers etc. ist nicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung kann ein Besucher jederzeit und ohne Entschädigung oder Kostenerstattung gleich jeder Art unverzüglich der CS-LAA verwiesen werden. Ein sofortiger Verweis bedeutet automatisch eine gleichzeitige Kündigung des Nutzungsvertrages.
Darüber hinaus gilt in allen für den Verzehr von Speisen oder Getränken nicht ausdrücklich von den Mitarbeitern genehmigten Bereichen ein striktes Verzehrverbot. Dieses bezieht sich vor allem auf den Konsum von alkoholischen Getränken. Der Verzehr alkoholischer Getränke ist für Jugendliche unter 18 Jahren nicht gestattet. Der Konsum von Suchtmitteln innerhalb und vor Besuch der CS-LAA ist verboten.
Besondere Nutzungsbestimmungen
In der CS-LAA, insbesondere innerhalb von LaserTag-Anlagen werden Laser der Klasse 2 eingesetzt. Diese sind bei Beachtung der Sicherheitshinweise für die Augen ungefährlich.
Aktivitäten in den CS-LAA finden oftmals in mit Bunt- oder Schwarzlicht beleuchteten Räumlichkeiten statt, hier wird auch eine Nebelmaschine eingesetzt. Es ist daher beim Betreten oder Verlassen der entsprechenden Bereiche zwingend zu beachten, dass sich die Augen erst an die Veränderungen der Lichtverhältnisse innerhalb und außerhalb gewöhnen müssen und entsprechende Vorsicht zu beachten ist.
Das Besteigen, Verschieben oder sonstige Veränderungen der Einrichtung der CS-LAA sind untersagt, sofern ein Besucher der CS-LAA hierzu nicht ausdrücklich von einem Mitarbeiter der CS-LAA berechtigt worden ist. Es ist ausdrücklich untersagt, auf dem Gesamten Gelände der CS-LAA zu rennen, sich auf den Boden zu legen oder zu setzten. Dies gilt auch für Freiflächen. Das Ablegen der LaserTag-Ausrüstungen außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche ist nicht gestattet.
Auch ist es strengstens untersagt, beim Airsoft Spiel in der CS-LAA, Schutzbekleidung (insbesondere die Schutzmaske) außerhalb der Schutzzonen abzulegen. Vor betreten der Schutzzone, muss jeder Airsoft- Spieler seine Magazine aus den Waffen entfernen und Leerschüsse in die bereitgestellten Fässer abgeben. Vor dem Verlassen des Spielfeldes ist die Waffe zu sichern und zusätzlich mit einer Laufsocke gegen versehentliches Abfeuern zu sichern. Softair- Waffen dürfen außerhalb des Spielfeldes nur mit dem Lauf nach unten (Richtung Boden) transportiert werden
Für die Teilnahme an den Angeboten der CS-LAA gilt folgende Kleiderordnung.
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Das Tragen von hohen Absätzen ist verboten. (Verletzungsgefahr)
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Anreise ist nur in Zivilkleidung erlaubt.
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Zugelassenes Schuhwerk sind Sportschuhe sowie Stiefel mit gutem Profil.
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Folgende Abzeichen sind strengstens verboten: Hoheitsabzeichen / Rangabzeichen / Militärabzeichen / Verbotene Symbole / das Mitbringen von Verbotenen Flaggen. Abzeichen oder Kleidung die auf bestehende Militärs, Sonderkommandos oder Exekutive Einheiten Weltweit hindeuten sind verboten.
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Militärische Kleidung ist nur im Sinne des Sportlichen Wettkampfes erlaubt. Dies bezieht sich auf Kleidung, die für das Airsoft Spiel sinnig ist. Hierunter fallen Lange Hosen, Lange Sweatshirts und Pullover sowie Plattenträger und Helme. Flecktarn ist hierbei zumeist unumgänglich, da die Kleidung aus diesem Bereich Vorteile für den Transport von Ausrüstung unterstütz und zum Schutz der Spieler dient. (Anreise ist nur in Zivil-Kleidung erlaubt)
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Es ist verboten gefahrenträchtigen Körperschmuck zu tragen.
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Bei der Anreiße ist das Waffengesetz zwingend zu beachten, welches für Airsoft Ausrüstung gilt. Sollte das Personal einen Verstoß feststellen wird der Zutritt zur Arena der CS-LAA verwehrt.
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Das Verlassen der Arena der CS-LAA ist nur gestattet, wenn die mitgebrachte Ausrüstung laut Waffengesetz gesichert ist.
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Die Nutzung der Ausrüstung ist nur in der Arena der CS-LAA gestattet unter Beachtung der hier geltenden Regeln und des deutschen Waffengesetzes.
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Es sind ausschließlich Bio-BB mit einer Kalibergröße von 6mm und einem Maximalen Gewicht von 0,28 Gramm zugelassen. Maximal zugelassene Mündungsenergie 1 Joule.
Die Teilnahme an den Angeboten der CS-LAA in unangemessener Kleidung ist untersagt. Die Mitarbeiter sind berechtigt, einem Gast den Zugang zur CS-LAA zu verwehren, wenn dieser so bekleidet ist, dass seine Sicherheit oder die Sicherheit der übrigen Besucher gefährdet sein könnte oder andere in ihrer religiösen, ethischen oder politischen Auffassung beeinträchtigt werden könnten.
Die CS-LAA ist für Gruppenveranstaltungen konzeptioniert. Gruppen außerhalb einer ausdrücklich exklusiven Buchung haben aber keine Gestattung, die Einrichtungen der CS-LAA alleinig oder unter erzwungenem Ausschluss anderer und fremder Gruppen oder Besucher zu nutzen.
Haftungsausschluss
Die Nutzung aller Angebote der CS-LAA erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Unfällen oder Verletzungen jeder Art und /oder allgemeinen Personen- oder Sachschäden und daraus resultierenden Schäden, haftet die CS-LAA nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet die CS-LAA nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die CS-LAA und sein Personal übernimmt keine Haftung für Personen oder Sachschäden, die sich im Rahmen des Spielbetriebs ereignen. Dasselbe gilt für durch Dritte verursachte Schäden.
Der Haftungsausschluss erstreckt sich auf alle vom Spieler eingebrachten Sachen. Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen, übernimmt die CS-LAA keine Haftung für damit verbundene Schäden.
Haftung für Schäden
Überlassene Ausrüstungen, Ausstattungen und Spielgeräte sind sorgsam und nur bestimmungsgemäß zu benutzen. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung oder unsachgemäßer Behandlung sind entstandene Schäden zu ersetzen. Die Gäste sind angehalten, etwaig festgestellte Mängel oder Fehlfunktionen der Ausrüstung oder Ausstattung der CS-LAA unverzüglich dem Personal mitzuteilen.
Sämtliche Ausstattung, Ausrüstung oder nicht käuflich erworbene Gegenstände dürfen nicht aus der CS-LAA entfernt werden.
Für Kinder unter 18 Jahren haften die erziehungsberechtigten Eltern für jeden von ihnen oder ihnen zugefügten Schäden. Dies gilt auch für Minderjährige ohne Begleitung eines Erwachsenen mit Aufsichtspflicht. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen wird ausdrücklich hingewiesen. Im Falle einer Zutrittsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis mit der CS-LAA begründet, insbesondere nicht gemäß
§ 832 BGB.
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Foto- und Videoaufnahmen
Das Fertigen von Fotos, Videos oder sonstigem Bildmaterial innerhalb der CS-LAA, der Mitschnitt eines Spiels sowie die generelle fotografische Aufnahme der CS-LAA ist nur zu privaten Zwecken zulässig. Jede Form der Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist in jeder Form streng untersagt.
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Das Gelände sowie die Halle der CS-LAA wird Videoüberwacht mit Aufzeichnung.
Sonstiges
Im Übrigen sind aktuelle Aushänge in den jeweiligen CS-LAA zu beachten.